Sportschule Steinbach

Umfrage Bildungszeit

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in
Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg
einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an
bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung
erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Seit Anfang April 2016
ist der Badische Sportbund Freiburg e.V. als Bildungsträger für
Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich im Sinne des
Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt.
Weitere Informationen: https://www.bsb-freiburg.de/bildung/bildungszeitgesetz